Ab Januar 2023 neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“: Graue Energie und Lebenszykluskosten sollen dabei größere Rolle spielen

Wertvolle Graue Energie steckt in vielen Bestandsbauten, die trotzdem oft von Abrissplänen spekulativ agierender Eigentümer betroffen sind. Hier: Ehemaliges Schwesternwohnheim in der Habersaathstraße 40-48 in Berlin Mitte

Im Neubau sollen bald „Graue Energie“ und Lebenszykluskosten  mehr Gewicht bekommen. Nach den ersten beiden Schritten der Integration in die Förderung unter Einbeziehung des Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen, die bereits erfolgt sind, soll als dritter und finaler Schritt ab Januar 2023 ein neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ kommen. „Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen“, so das Wirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) und das Bauministerium.

Voraussichtlich wird es eine Fortsetzung der Förderung der seriellen Sanierung geben. 500 Millionen soll es in einem Sofortprogramm für die Sanierung von Sportstätten geben, so Klara Geywitz.

Wahrscheinlich wird es auch bald ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) geben, „die genaue Ausgestaltung der Bundesregelung  ist derzeit noch offen.“

Nach derzeitigem Stand erfolgt die Umsetzung durch ein durch den Bundesrat zustimmungspflichtiges Bundesgesetz, das in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet wird. In diesem Gesetz würden die Länder verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung einzuführen. Die Länder können auf dieser Basis die Kommunen zur Umsetzung der KWP verpflichten. In einigen Bundesländern ist die kommunale Wärmeplanung bereits verpflichtend. Man wolle nach dem Sommer mit den Ländern über das weitere Vorgehen sprechen, erläuterte Geywitz.