Der Tagesspiegel Checkpoint vom 1. Juli 2021 berichtet von einem traurigen Abrissrekord in Berlin: „Mit dem Neubau läuft’s ja nicht so doll in Berlin, dafür sind wir beim Gegenteil spitze: Allein im ersten Halbjahr 2021 wurde der Abriss von 801 Wohngebäuden genehmigt (bei 1.275 Anträgen) – das sind mehr als in den drei Jahren davor zusammen. Ganz vorne liegt Steglitz-Zehlendorf: Der Bezirk räumt allein gut die Hälfte ab (408) – offenbar nach dem Motto: Wo eine Villa ist, ist auch Weg. Dazu der Blick in den Regierungsvertrag (S.19): „Die Koalition wird das Gesetz (…) in Bezug auf Abriss (…) überarbeiten.“
Theresa Keilhacker warb deshalb schon in der Anhörung der Architektenkammer Berlin zur Novellierung BauO Berlin im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.6.2021 dafür, dass Besonders erhaltenswerte Bausubstanz in den § 3 BauO zu integrieren sei. Kriterien dafür könnten z. B. sein:
-
- Strukturtypisch
- Stadtbildprägend
- Geschichtlich bedeutend
Die neuen Anforderung an Lebenszyklusphasen in § 3 sind unbedingt zu begrüßen.
Und die Genehmigungspflicht für die Beseitigung von Wohnraum muss mindestens erhalten bleiben, die Opposition will die Genehmigungspflicht zu Unrecht abschaffen. Eigentlich müsste im Sinne der Nachhaltigkeit eine Erhöhung der Anforderungen für eine Genehmigung in § 63b stattfinden, z. B. eine Darlegungspflicht, in wie weit der Neubau tatsächlich ökologischer / ökonomischer ist (Regel-Ausnahme-Prinzip) – hier geht es zum Link der AGH-Sitzung