Zum 21.10.2021 wurden die drei BEG-Richtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen erneut geändert, um sie kohärent zu den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu fassen. Insbesondere im Bereich Wärme- und Gebäudenetze sowie Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse erfolgten Änderungen.
Förderrichtlinien zur BEG
Die geänderten Förderrichtlinien zur BEG sind auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht und wurden am 18.10.2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Sanierung soll stärker im Fokus stehen.
Mehr Informationen auf der Website der Bundesarchitektenkammer.
Und hier geht’s zur Förderung für energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, dem Program Effiziente GebäudePLUS.