Round Table Talk zum Nachwuchs-Wettbewerb „Stadt im Wandel – Stadt der Ideen“ am 9.9.2021, 19 Uhr

v.l.n.r. Dagmar Pelger, Michael Prytula, Anna Lundqvist, Wenzel Meyer, Till Uppenkamp

Die Gewinner*innen des Nachwuchswettbewerbs 2021 „Stadt im Wandel – Stadt der Ideen“ stehen fest:

Unter dem Motto Resilient gestalteter Raum für Berlin und Brandenburg“ rief www.plattformnachwuchsarchitekten.de 2021 wieder alle Kreativen auf, ihre ungebauten, nicht realisierten Entwürfe für Berlin und Brandenburg aus den Schubladen und von den Wänden zu holen, die möglichst nicht älter als drei Jahre sind.

In Pandemiezeiten rückt Resilienz, die Widerstandskraft und Fähigkeit, schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigung zu überstehen, in den Vordergrund. Dies gilt auch für gute gestaltete Innen- und Außenräume,

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Gespräch in der Reihe StadtWertSchätzen am 25.8.2021, 19 Uhr: Die Mitte wird verkehrsberuhigt!


Eine Veranstaltungsreihe des Netzwerks AfA – Aktiv für Architektur, in Kooperation mit der Initiative Plattform Nachwuchsarchitekt*innen und freundlicher Unterstützung des Kompetenzzentrums Großsiedlungen e.V.

 

Zeit:
Mittwoch, 25.08.2021, 19:00 Uhr

Ort:
Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Str. 11, 10178 Berlin Mitte

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AfA unterstützt den Entwurf der MusterUMbauordnung von A4F, um die Bauwende bundesweit konkret zu machen

Wichtige Veränderungen sind notwendig, damit die Klimaschutzziele von Paris und das Einhalten der 1,5°-Grenze erreicht werden. Durch bessere Sanierungs-, Umbau-, bzw. Erweiterungsmöglichkeiten, sowie flexiblere Nutzungsmöglichkeiten sollen Eigentümer:innen die Sicherheit bekommen, dass ihre nachhaltig umgebaute Immobilie auch in
den nächsten Jahrzehnten werthaltig und gut vermietbar ist.

Neue Anforderungen an die Lebenszyklusphasen unserer Gebäude müssen den Abriss erschweren und Ressourcenschonung befördern.

Mit einer MusterUMbauordnung, die alle am Bau Beteiligten unterstützen, erreichen wir Planungssicherheit im Interesse Aller.

Siehe auch: www.architects4future.de, E-Mail: bauen@architects4future.de

Zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt am 1. Juli in Kraft

Nun auch Zuschussvariante für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude möglich. Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Möglich wird dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Sie erhöht die Fördersätze für Gesamtsanierungen und ist künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungsanlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden. Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten und umfasst die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen. Mit der BEG erhöht der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude und gleicht sie an die für Wohngebäude an.

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Summertalk-Workshops mit den Mitgliedern der Vertreterversammlung, Architektenkammer Berlin

Für die 2. Sitzung der Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin am 2. September 2021 ist geplant, gemeinsam mit Euch die berufspolitischen Ziele für die 11. Amtsperiode zu diskutieren und festzulegen.  Der Vorstand hat sich in einer Klausur dazu im Vorfeld Gedanken gemacht und schlägt Schwerpunktthemen für die kommende Amtsperiode vor, die wir gern mit Euch schon vor der kommenden Sitzung ausarbeiten möchten. Sprecht dazu einfach Eure Vertreter*innen in der Architektenkammer Berlin an!

Folgende Workshops sind geplant und wir würden uns freuen, wenn Ihr Euch zu Euren Schwerpunktthemen an der Diskussion beteiligen und Euer Wissen, Eure Erfahrungen und Eure Impulse mit einbringen könntet.

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Abriss muss erschwert werden!

Der Tagesspiegel Checkpoint vom 1. Juli 2021 berichtet von einem traurigen Abrissrekord in Berlin: „Mit dem Neubau läuft’s ja nicht so doll in Berlin, dafür sind wir beim Gegenteil spitze: Allein im ersten Halbjahr 2021 wurde der Abriss von 801 Wohngebäuden genehmigt (bei 1.275 Anträgen) – das sind mehr als in den drei Jahren davor zusammen. Ganz vorne liegt Steglitz-Zehlendorf: Der Bezirk räumt allein gut die Hälfte ab (408) – offenbar nach dem Motto: Wo eine Villa ist, ist auch Weg. Dazu der Blick in den Regierungsvertrag (S.19): „Die Koalition wird das Gesetz (…) in Bezug auf Abriss (…) überarbeiten.“

Theresa Keilhacker warb deshalb schon in der Anhörung der Architektenkammer Berlin zur Novellierung BauO Berlin im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.6.2021 dafür, dass Besonders erhaltenswerte Bausubstanz

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Alles andere als vorbildlich: Sanierungsfall öffentliche Gebäude

Beispiel Jugendzentrum in Berlin-Moabit: Unterlassene Instandhaltung und fehlende energetische Sanierung führt zu teuren Folgeschäden im Betrieb

Zusammen mit FragDenStaat hat die Deutsche Umwelthilfe im Herbst gebeten, den energetischen Zustand der öffentlichen Gebäude in Ihrer Stadt abzufragen. Die Ergebnisse der über 3.000 Anfragen während des Klima-Gebäude-Checks liegen nun vor – und sie sind desaströs: In über 80 Prozent der Fälle wurde Ihnen nicht einmal ein Energieausweis vorgelegt; ein klarer Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht. Und in den wenigen Fällen, in denen nicht nur ein Verbrauchsausweis vorgelegt wurde, sondern ein aussagekräftiger Bedarfsausweis, fallen über die Hälfte der Gebäude mit massivem Sanierungsbedarf durch.

Die öffentliche Hand nimmt seit Jahren einen Sanierungsstau in Kauf. Und anstatt bei den Emissionen von Gebäuden deren gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen, rollt mit dem kommenden Effizienzerlass für Bundesbauten möglicherweise eine Abrisswelle auf uns zu, die die Situation noch weiter verschärfen wird. An den Klimazielen 2020 ist der Gebäudesektor krachend gescheitert, das darf sich keinesfalls wiederholen! Deshalb fordern wir

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Bundesregierung beschließt bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen

Kreislaufwirtschaft

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der heute beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht das Bundeskabinett erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Darüber hinaus gelten auch für die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen künftig deutschlandweit die gleichen Regeln. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. einstigen Kies- und Sandgruben.

„Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft. Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Die Bauaktivität steigt von Jahr zu Jahr. Angesichts des aktuellen Materialmangels auf dem Bau kommt Ersatzbaustoffen also eine besondere Bedeutung zu. Werden Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau eingesetzt, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen. Denn je mehr Baustoffe wir recyceln, desto weniger Flächen müssen für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden. Für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen gelten künftig bundesweit einheitliche Regeln.

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„Fünfzig Prunkräume“ statt Badevergnügen? Ein Lesetip

Niklas Maak schreibt am 3. April 2021 in der FAZ zum BADEN AM BERLINER STADTSCHLOSS: „Auf der Museumsinsel krachen die Narrative aufeinander wie Fahrzeuge bei einer Frontalkollision. Parzingers robuster Hinweis, Leute, die baden wollen, mögen sich bitte von seiner Insel fernhalten, sie könnten ja dafür an die Seen fahren oder gern auch in ihren Kiezen bleiben, ist deutlich. Wie museal darf eine Museumsinsel sein, wer darf sie wie besiedeln? Der Initiator des Schlossneubaus, Wilhelm von Boddien, hat dazu vor einem Jahr auf TV Berlin ein Interview gegeben, in dem er das von Parzinger so energisch gegen jede Unterbadung verteidigte Humboldt Forum zwar freundlich lobt, aber auch schon mit dem Gedanken an ganz andere Nachnutzungen spielt: Die Rekonstruktion des Schlosses sei „so gestaltet, dass

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1 Million klimaneutrale Sanierungen, 1 Million Sanierungsfahrpläne und 100 Tage für Weichenstellungen

Sanierungsstau und Leerstand bei der Öffentlichen Hand – Jugendzentrum Rathenower Str. 16 in Berlin-Moabit, Thomas Ernst Fotografie

Was die nächste Bundesregierung im Gebäudebereich erreichen muss: 1 Million klimaneutrale Sanierungen, 1 Million Sanierungsfahrpläne, 100 Prozent Transparenz, 100 Tage für Weichenstellungen

Die kommenden fünf bis zehn Jahre sind entscheidend, um die Erwärmung des Weltklimas zu stoppen. Alle politischen und individuellen Entscheidungen müssen darauf abzielen, einen Pfad von 1,5 bis 2 Grad Plus einzuhalten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem Ziel nicht nur verpflichtet, als leistungsfähige Industrie- und Wissensgesellschaft im europäischen Verbund steht sie in besonderer Verantwortung, hierbei Vorbildfunktion einzunehmen. Die Ratifizierung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz liegt bereits mehr als vier Jahre zurück – vier Jahre, in denen Deutschland seiner Verpflichtung zur Erreichung der Ziele bis 2050 nicht nachkam. Werden die europäischen Klimaziele mit Zielpunkt 2030, wie zu erwarten, noch einmal deutlich nachgeschärft, drohen dem Land Strafzahlungen wegen Unterlassung. Der Gebäudesektor verursacht rund 40 Prozent der CO2-Emissionen. Ohne starke politische Maßnahmen wird es nicht gehen!

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