soll ab sofort steuerlich gefördert werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Ursprünglich sollte die Förderung erst ab 2012 greifen. Der Bundesrat fordert noch einige Änderungen.
Der Bundestag hat grünes Licht für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung gegeben. Das Parlament stimmte dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu.
Mit dem Gesetz sollen energetische Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert werden. Dabei gibt es zwei Wege: Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Änderungen zum ursprünglichen Entwurf
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf enthält die nun beschlossene Gesetzesfassung einige Änderungen, die der Finanzausschuss gefordert hatte. So soll die Förderung nicht erst ab 2012 greifen, sondern schon für alle Maßnahmen, die ab dem 6.6.2011 begonnen worden sind. Zudem werden nicht nur Gebäude im Inland, sondern auch solche im EU-Ausland und anderen Staaten aus dem europäischen Wirtschaftsraum gefördert.
Sachverständiger haftet für ungerechtfertigte Steuervorteile
Um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen, muss der Bauherr durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachweisen, dass das Gebäude nach der Sanierung einen bestimmten energetischen Standard aufweist. Hier nimmt die geänderte Fassung Sachverständige stärker in die Pflicht: Stellt der Sachverständige vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Bescheinigung aus, muss er für die zu Unrecht gewährten Steuervorteile aufkommen.
Förderung soll vorerst nicht auf Mieterhöhung angerechnet werden
Vermieter können Modernisierungskosten mit 11 Prozent jährlich auf die Mieter umlegen (§ 559 BGB). Soweit der Vermieter öffentliche Fördermittel erhält, muss er diese aber beim Berechnen der Mieterhöhung abziehen (§559a BGB).
Die nun geplante steuerliche Förderung soll dem Beschluss des Bundestags zufolge vorerst von einer solchen Anrechnung ausgenommen bleiben. Der Deutsche Mieterbund und der Bundesrat hatten im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses gefordert, dass auch die steuerliche Förderung zugunsten des Mieters angerechnet werden müsse.
Vom Tisch ist diese Forderung aber noch nicht. Der Beschlussempfehlung des Bundestags-Finanzausschusses zufolge soll im Rahmen der anstehenden Mietrechtsreform geprüft werden, ob und inwieweit sich auch eine steuerliche Förderung zugunsten des Mieters auf die zulässige Mieterhöhung nach Modernisierung auswirken soll.
Bundesrats-Ausschüsse fordern Änderungen
Auch der Bundesrat erhält seine Forderung nach einer Anrechnung im Rahmen der Mieterhöhung aufrecht: Der Bundesrats-Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, um die Anrechnung der steuerlichen Förderung im Mietrecht zu verankern. Zudem sollten die den Ländern und Kommunen entstehenden Mindereinnahmen vom Bund vollständig ausgeglichen werden. Für selbstnutzende Wohneigentümer solle die steuerliche Förderung so ausgestaltet werden, dass sie einkommensunabhängig für alle Eigentümer gleich hoch ausfällt, so die Forderung der Bundesratsausschüsse.
Am 8. Juli 2011 steht der Gesetzentwurf im Bundesrat bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf der Tagesordnung.
Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung lässt auf sich warten. Der Bundesrat hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen.