
Am 4.7. hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar, da sie in unzulässiger Weise den freien Preiswettbewerb einschränken würden.
Quelle: Bundesarchitektenkammer
https://www.bak.de/berufspolitik/hoai/