Wir bitten folgende Sachverhalte bei der weiteren Planung zu prüfen bzw. zu berücksichtigen:
In der Begründung zum Bebauungsplan wird auf S. 6 folgendes erläutert:
Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und die Grundflächen des Sondergebietes und der Fläche für Gemeinbedarf mit insgesamt rund 24.000 m² die maximalen 70.000 m² Grundfläche nicht überschreiten sowie nach Vorprüfung nach Anlage 2 des BauGB der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltwirkungen hat, wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufgestellt.
Folgende Anregung zum Bebauungsplan-Verfahren wird gegeben:
Gemäß Kommentierung zum BauGB ist das hier gewählte Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB an die Bedingung geknüpft, dass bei der hier festgesetzten Grundfläche „… keine erheblichen abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen…“ zu erwarten sind (BauGB, Herausgeber Dr. Peter Runkel, Bundesanzeiger 2007 S. 15 ff):
Die in der Begründung dargelegten Auswirkungen der Planung (z.B. erwartetes Verkehrsaufkommen S. 26) führen zu dem Schluss, dass die Folgen z.B. des Verkehrs (Emissionen) für die Umwelt innerhalb des gewählten beschleunigten Verfahrens nicht bewältigt werden, dafür sind die auf S. 25 ff genannten Verkehrsfolgen und deren Umweltauswirkungen zu umfangreich; im Kontext der zu erwartenden Umweltbeeinträchtigungen erscheinen die gewählten Ausgleichsmaßnahmen als nicht verhältnismäßig gegenüber anderen Bauwilligen, die umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen schaffen mussten.
Zweifellos sind die mit dem Bebauungsplan verbundenen Ziele der Stadtentwicklung von übergeordneter Bedeutung. Darauf wird innerhalb der Begründung zum Bebauungsplan mehrfach abgestellt (z.B. S. 22 ff). Planungsgeschichte, Standort und Planungsziele zeigen, dass es sich hier um einen herausgehobenen Ort von besonderer stadt- und kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie um die Krone der künftigen Entwicklung der Berliner Innenstadt in funktionaler und baulich-räumlicher Hinsicht handelt. Innerhalb der Begründung wird mehrfach darauf verwiesen. Vor allem die Belange von Natur und Umwelt aber auch die mit dem zu erwarteten Verkehrsaufkommen einhergehenden Belange verlangen nach einer umfassenden Betrachtung. Mit dem Bebauungsplan werden übergeordnete Belange der Innenstadtentwicklung berührt. Das hierfür gewählte beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist nicht geeignet, diese Belange sachgerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen. Vorgeschlagen wird daher, dass Bebauungsplan-Verfahren im üblichen Verfahren mit Umweltprüfung durchzuführen.
Der Bund als Bauherr des zu errichtenden Gebäudes hat den Beginn der Bauzeit von 2010 auf das Jahr 2014 verschoben. Im Interesse einer sachlich umfassenden Planung und der Vermeidung von Verzögerungen durch Klagen etc. sollte deshalb das Bebauungsplan-Verfahren neu begonnen werden.
Klima und Lufthygiene, sowie Vegetation und erwartetes Verkehrsaufkommen haben Auswirkungen auf die Umwelt, die im B-Planentwurf I-219 grob vernachlässigt werden. Eine Umweltprüfung wurde nicht durchgeführt, da das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB stattfand. Dies hatten wir bereits 2009 bei der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den B-Plan I-219“ kritisch bemerkt. Diese Umweltprüfung ist unbedingt nachzuholen. Sie integriert die Anforderungen sowohl der Umweltverträglichkeitsprüfung als auch der strategischen Umweltprüfung, sowie weitgehend auch die der Eingriffsregelung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ziel ist eine Qualifizierung der Bewertung der Umweltbelange, um eine gemäß Baugesetzbuch fachlich ausgewogene Abwägung aller Belange sicherzustellen.
Im B-Planentwurf I-219 wird eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 festgesetzt, die nach unseren Überprüfungen eher einer GFZ von 4,5 entspricht. Die geplante GFZ von 3,0 bzw. 4,5 übersteigt bei Weitem die des ehem. Palastes der Republik. Da sich der B-Planentwurf auf die GFZ des Vorgängerbaus beziehen muss, ist die erhöhte GFZ durch nachzuweisende Ausgleichsflächen im unmittelbaren Umfeld zu kompensieren (z.B. Festsetzung von öffentlich zugänglichen Grünflächen am Marx-Engels- und Rathaus-Forum) Diese Ausgleichsmaßnahmen für die entstehenden Eingriffe im Rahmen der er-höhten Nutzungsdichte und der daraus resultierenden erhöhten Verkehrs- und Immissionsbelastungen sehen wir als dringend notwendig an, um einen Ausgleich für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu kompensieren. Nur so kann Nachhaltigkeit und klimagerechte Stadtentwicklung vorbildhaft im Herzen der Hauptstadt umgesetzt werden.
Beim ruhenden Verkehr, insbesondere für das zu erwartende Verkehrsaufkommen durch Reisebusse (13.725 verkehrsaufkommensrelevante Besucher pro Tag, abgeschätzt werden ca. 110 An- und 110 Abfahrten von Reisebussen, ca. 150 Fahrten mit Taxen, ca. 30 Pkw-Fahrten mobilitätseingeschränkter Personen und ca. 500 Fahrten des Ver- und Entsorgungsverkehrs!) wird in den Begründungen auf Flächen verwiesen, die außerhalb des B-Planentwurfsgebietes I-219 liegen. Für Reisebusse und Taxen sind geordnete Vorfahrts- und Aufstellbereiche vorgesehen, die nicht Gegenstand der Festsetzung sind. All diese versiegelten Flächen außerhalb und innerhalb des B-Planentwurfs I-219 sind in ein integriertes Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept für die Innenstadt einzubinden (z.B. integriertes Stellplatzkonzept, Einbeziehung in das Netz von „20 grünen Hauptwegen ®“ für Fußgänger etc.). Ferner muss der Bund die Flächen für den ruhenden Verkehr des zu erwartenden Verkehrsaufkommens herstellen und betreiben und sollte wie jeder Investor z.B. am Potsdamer Platz in einem städtebaulichen Vertrag an diese Pflichten gebunden werden.
Wir unterstützen ausdrücklich das Anliegen des Landesdenkmalamtes, weitere Denkmale im Umfeld nachrichtlich zu übernehmen. Es werden gem. § 9 Abs. 6 BauGB nur die Denkmale nachrichtlich übernommen, soweit sie zum Verständnis des Bebauungsplans notwendig und zweckmäßig sind und sofern sie sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. In die Begründung wurden Denk-male und Denkmalbereiche in der Umgebung mit unmittelbarer Wirkung auf den Geltungsbereich auf-genommen. Flächenmäßige Kennzeichnungen sind laut Planzeichenverordnung (PlanzV) nicht für Bodendenkmale vorgesehen. Dies alles ist zu vage und unverbindlich und sollte dringend mit den Trägern öffentlicher Belange überarbeitet und verbindlich im B-Planentwurfsverfahren I-219 festgesetzt werden.
Wir unterstützen die stadtentwicklungspolitische Zielsetzung der Schaffung gleichwertiger Lebensqualitäten in den Stadtteilen (FNP Bericht 2009) und das Leitbild einer durchmischten Stadt. Beides wird aber durch eine monofunktionale Nutzung im Herzen der Hauptstadt konterkariert. Stattdessen reiht man ausschließlich Touristen-relevante Nutzungen aneinander und wiederholt damit Fehler, die andere ehemals attraktive Großstadtzentren bereits gemacht haben. Das Planwerk „Innere Stadt“ sieht vor „Urbane Qualitäten“ durch stadtverträgliche Einbindung des Straßenverkehrs und sorgfältige Gestaltung der öffentlichen Räume, sowie durch Bereitstellung von Flächen für innerstädtisches Wohnen zu nutzen. Diese Chancen werden mit dem vorliegenden B-Planentwurf I-219 nicht genutzt.
Insgesamt kann man das B-Planentwurfsverfahren I-219 leider nicht als kooperativen, offenen und transparenten Planungsprozess bezeichnen. Es wurden keine aktuellen Handlungsmöglichkeiten z.B. mit Moderationsverfahren ermittelt, stattdessen mit einem „beschleunigten Verfahren“ ein starrer Entwicklungsrahmen „von oben“ statt „von unten“ über die Köpfe der Berliner hinweg durchgezogen.
Moin,meiner Meinung bietet die Kommunalpolitik sehr viele Anse4tze ffcr die Umsetzung von Politik in Feldern, in denen der Piratenpartei eine Vorreiterrolle zomkumt. Nur einige Beispiele:Die Kommune ist he4ufig Tre4ger der Schulen auf ihrem Gebiet. Dass heidft, dass sie zuste4ndig ffcr die Ausstattung der Schulen mit Rechner- und Kommunikationssystemen ist. Die Schultre4gerschaft ffcr die Berufsschulen liegt beim Landkreis. Mf6glicherweise habt Ihr im Bereich der Stadt Gf6ttingen gemerkt, dass die PC-Ausstattungen hier in erster Linie auf microschuftbasierten Betriebssystemen, nur ganz ausnahmsweise auf Apfelsystemen beruht. Du hast die Mf6glichkeit als Ratsmitglied, Dich daffcr einzusetzen, dass ste4rker (idealerweise nur noch) Open Source Software beschafft wird. Du kannst Dich auch daffcr einsetzen, dass dies in dem Verwaltungsbereich ste4rker genutzt wird. Das Standardargument „zu hohe Schulungskosten“ ffcr die Benutzer kann durch erhebliche Verminderung der Beschaffungskosten kompensiert werden.Die Gemeinden beherbergen die Meldebehf6rden, die das Melderegister ffchren. Du hast hier die Mf6glichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ste4rker ffcr Datenschutzthemen zu sensibilisieren. Du kannst Dich ferner als Ratsmitglied daffcr einsetzen, dass die Informationen ffcr die Meldepflichtigen (Bfcrger) fcber die dcbermittlung ihrer Daten erheblich verbessert wird.Das sind zwei konkrete Beispiele ffcr Themen, bei denen wir die Meinungsffchrerschaft anstreben mfcssen und die nach unserem Parteiprogramm „piratig“ sind. Es spricht ffcr mich nichts dagegen, keine konkrete Aussage zum Thema Meisterzwang zu machen, weil dies ein Thema ist, welches nicht auf kommunaler Ebene entschieden wird. Es ist immer sehr leicht, sich ffcr etwas einzusetzen, ffcr das andere Stellen die Verantwortung tragen. Hilfreich ist es damit nicht automatisch. Es ist ffcr mich in Ordnung, Themen wie die Bebauung der Siekhf6he in den Hintergrund treten zu lassen, wenn dort wenig Anlass zu Vere4nderungen besteht. Allerdings habe ich mich bislang nicht zu dem Thema informiert. Ich finde grundse4tzlich, dass genug ungenutzte Gewerbefle4chen in Grone existieren und mir erschliedft sich nicht auf den ersten Blick, warum noch weiterer „Fle4chenverbrauch“ positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, die gegenfcber den negativen ffcr die Umwelt fcberwiegen. N8, Andi