Anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2011 lädt die Architektenkammer Berlin am 8. Juni 2011 um 18:00 Uhr zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Zur Zukunft der Berliner Baukultur“ ein. Dabei nehmen folgende Berliner Politiker zu den Positionen der Architektenkammer Berlin Stellung:
Daniel Buchholz, SPD, Sprecher für Umweltpolitik und Mitglied des Ausschusses Stadtentwicklung
Wolfgang Brauer, Die Linke, Sprecher für Kulturpolitik
Franziska Eichstädt-Bohlig, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Stadtentwicklung
Dr. Manuel Heide, CDU, Vorsitzender des Ausschusses Bauen und Wohnen
Klaus-Peter von Lüdeke, FDP, Sprecher für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Architektenkammer Berlin, 10969 Berlin, Alte Jakobstraße 149 – 5. OG
Positionen der Architektenkammer Berlin
1. Wohnen
Den Neubau preiswerten Wohnraums mit allen Mitteln fördern
In Berlin findet seit Jahren kein nennenswerter Wohnungsneubau mehr statt. Die Reproduktionsraten reichen bei weitem nicht aus, den Bestand zu erneuern. Das führt zu immer stärkeren Verdrängungsprozessen in den Quartieren. Dabei verfügt Berlin auch in guten und besten innerstädtischen Lagen über unzählige Brachflächen und Flächen, die sich umnutzen ließen.
• Brachflächen und zur Konversion geeignete Flächen in innerstädtischen Lagen müssen im Sinne der Innenentwicklung verstärkt für Wohnnutzungen aufbereitet werden.
• Berlin muss den Neubau preiswerter Wohnungen mit öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt unterstützen und dabei den demographischen Wandel berücksichti-gen.
• Genossenschaften und Baugruppen gilt es zu fördern. Sie leisten Erhebliches, um innerstädtische Brachen wieder bewohnbar zu machen.
• Landeseigene Grundstücke und Grundstücke Dritter, auf deren Nutzung Berlin maß-geblich Einfluss nehmen kann, müssen verstärkt und verbilligt an solche Bauträger und Investitionswilligen vergeben werden, die sich einer Sozialbindung oder Sozialverpflichtung unterwerfen.
• Die Vergabe der Grundstücke darf sich nicht nur am Höchstpreisgebot orientieren. Sozialräumliche Ziele, die Förderung der Stadtentwicklung und die Sicherung der Gestaltqualität müssen bei der Vergabe Berücksichtigung finden.
• Berlin muss prüfen, ob zum Beispiel das Münchner Modell der „Sozialgerechten Bo-dennutzung“ übertragbar ist, und eine ähnliche Lösung für Berlin finden.
Preiswertes Wohnen unter den Vorzeichen des Klimawandels sichern
Berlin ist die Mieterstadt Deutschlands. Daraus erwächst die Verpflichtung, für die Mieter bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Energiesparende Investitionen am Gebäude dürfen nicht zu untragbaren Verteuerungen für die Mieter führen.
• Modernisierungsumlagen müssen beschränkt werden.
• Für die oft strittige Anrechnung der Instandsetzungsanteile sollte Berlin eine übersichtliche Handreichung aufstellen.
• Energiesparende Maßnahmen müssen so gefördert werden, dass preiswertes Wohnen weiter möglich bleibt.
• Berlin muss dazu verstärkt EU‐Mittel einsetzen und eine Erhöhung der Mittel der Städtebauförderung reklamieren.
2. Nachhaltigkeit auch im Bestand
Differenzierte Nachhaltigkeitskonzepte fördern
Die bestandsgerechte energetische Gebäudesanierung ist eine unbestrittene Vorausset-zung der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit beinhaltet eine hohe Gestaltqualität über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – nicht nur bei Neubauten. Die gängige Fokussierung auf energetisch vorrangig dämmende Maßnahmen bzw. die Einhaltung der stark auf den Neubau ausgerichteten technischen Regelwerke stellen per se keine umfassende Nachhaltigkeit sicher.
• Die Beratung und Planung in Sachen Nachhaltigkeit und Gestaltungsqualität muss durch die Berufsgruppe der Architekten erfolgen. Nur sie ist für beides ausgebildet.
• Berlin muss bei der Entwicklung passender Regelwerke für den Gebäudebestand eine Vorreiterrolle übernehmen. Dabei sind die Architekten in den Entwicklungsprozess und die Fortschreibung weitergefasster Kriterien zur energetischen Optimierung aktiv einzubeziehen.
• Die Anpassung an sich wandelnde Nutzerbedürfnisse muss Teil jeder nachhaltigen Planung sein – besonders in Zeiten einer stetig älter werdenden Bevölkerung.
• Barrierefreie Planungen sind im Zusammenhang mit der Gebäudesanierung zu realisieren. Sie lassen sich mit der Förderung der Energieeffizienz verbinden.
3. Stadtgestaltung
Architektenwettbewerbe fördern
Um die Gestaltung der Stadt und ihrer Bauten wird in Fachkreisen wie in der Tagespresse gestritten – nicht erst seit den letzten Wochen. Fehlende Innovationen werden nicht zuletzt an der geringen Zahl der Architektenwettbewerbe festgemacht. Zudem wird die Auswahl der Teilnehmer – gemessen an der Gesamtzahl der Architekten in Berlin – auf einen kleinen Kreis meist arrivierter Architekten begrenzt. Doch gerade unbeschränkte öffentliche Wettbewerbe fördern den qualifizierten Nachwuchs. Über die so gefundene Planung und deren Realisierung können neue Themen und angemessene Formensprachen in Städtebau und Architektur an Einfluss gewinnen.
• Öffentliche Bauvorhaben müssen verstärkt im geregelten Wettbewerb ausge-schrieben werden. Dabei sind offene Wettbewerbsverfahren zu bevorzugen.
• Nach der Lockerung des Koppelungsverbotes können und sollten Grundstücke der öffentlichen Hand durch Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben und erst danach an Bauherren veräußert werden. Das Land erhält damit wieder mehr Einfluss auf die Stadtgestaltung und zugleich die Chance, auch soziale Belange umzusetzen.
Bauordnung ergänzen
Mit der Mustertreue der Bauordnung wurde auch das Gestaltungsgebot über Bord ge-worfen, wie es in früheren Fassungen noch enthalten war. Heute kritisiert auch die Spitze der Verwaltung die Machtlosigkeit der Aufsichtsbehörden. Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten sind bereit, sich einer Qualitätsdiskussion im Planungsprozess zu stellen.
• In die Bauordnung muss wieder ein Gestaltungsgebot aufgenommen werden – gleichberechtigt neben dem Verunstaltungsverbot, das nur das Äußerste verhin-dert.
• Bei Bauanträgen und Bauanzeigen muss die Bauvorlagenberechtigung geprüft werden.
• Die Fachaufsicht der Senatsverwaltung im Bauordnungsrecht muss wieder einge-führt werden.
4. Ausbildung
Die Qualität der Berufsausbildung sichern
Die Ausbildungsgänge in Architektur‐ und Planungsstudienfächern sind inzwischen weit-gehend auf das Bachelor‐ und Mastersystem umgestellt. Inzwischen zeigen sich aber gravierende Fehlentwicklungen, die es zu beseitigen gilt.
• Dringend zu ändern sind die Bestimmungen des Berliner Architektengesetzes, die für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bereits ein sechssemestriges Bachelorstudium als ausreichend bezeichnen. Berlin war darin 2005 einem von der Bauministerkonferenz unter falschen Voraussetzungen und Annahmen gefällten Beschluss gefolgt. Inzwischen sind aber die meisten Bundesländer zu einem mindestens achtsemestrigen Studium zurückgekehrt. Kein anderes Land der EU gestattet den Berufstitel für die Architekten nach nur sechs Semestern!
• Berliner Hochschulen müssen Masterabsolventen nach zehnsemestrigem Studium zugleich auch den Titel „Diplom‐Ingenieur“ verleihen. Der „Dipl.-Ing.“ gilt weiterhin als Gütesiegel. Seine Abschaffung hat die Chancen der Absolventen auf dem internationalen Arbeitsmarkt geschwächt.
• Um eine automatische Anerkennung in Europa zu sichern, müssen seit 2006 die Architekturabschlüsse in Brüssel notifiziert werden. Berlin muss dafür sorgen, dass die Berliner Hochschulen umgehend diese Notifizierung beantragen, um den Berliner Studierenden und Absolventen den Weg zu einer grenzübergreifenden Berufstätigkeit zu ebnen.
5. Berufsausübung
Vergabeverfahren verbessern
Vor der Vergabe von Planungsaufträgen im Verhandlungsverfahren stehen häufig hohe Hürden in Form der Eignungskriterien (zum Beispiel über drei Jahre Berufstätigkeit, ge-forderte Mindestzahl von Mitarbeitern oder Mindestjahresumsatz). Doch 80 Prozent der Architekturbüros in Berlin haben weniger als fünf Mitarbeiter. Damit schränken solche Eignungskriterien den Wettbewerb in erheblichem Maße ein. Berlin verzichtet so auf erhebliche Ressourcen an Innovationskapital!
• Bei Verhandlungsverfahren müssen die Auswahlkriterien besser an die Aufgabenstellung angepasst werden. Eine Eingrenzung auf bereits erbrachte Tätigkeiten schränkt den Kreis der Bewerber zum Schaden Berlins ein und grenzt vor allem junge Büros aus. Architekten sind dank ihrer gestalterischen Ausbildung in der Lage, unterschiedliche Bauaufgaben erfolgreich zu gestalten!
• Gesetzliche Regeln für die Vergabe von Planungsleistungen sollten für alle poten-ziellen Auftragnehmer transparent und fair gestaltet werden.
• Diese Regeln müssen alle Berliner Verwaltungen und Landesbetriebe einheitlich anwenden.
• Die Verpflichtung, verlangte Planungsleistungen während eines Verhandlungsverfahrens zu vergüten, muss strikt angewandt werden.
• Eine Veröffentlichungspflicht wie im VOF-Verfahren ist auch bei der unterschwel-ligen Vergabe unabdingbar.
Novelle des Gebührenrechts im Bundesrat unterstützen
Ein faires Vergütungssystem sichert auch die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Architekten. Es stützt ihre Aufgabe als Sachwalter des Bauherren. Die Bundesregierung hat mit der HOAI‐Anpassung begonnen.
• Berlin sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, die strukturellen Mängel der HOAI-Novelle von 2009 in dem laufenden Reformprozess zu beheben.
• Auch bei der Planung im Bestand braucht es eine eindeutige Regelung, die dem Willen des Verordnungsgebers nach einer zeitgemäßen Anhebung der Honorare Ausdruck gibt.
• Die Leistungsbilder und deren Honorierung sind den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen, etwa an energetische Planungen, anzupassen.
Planungs‐ und Bauvertragsrecht optimieren
Bauaufträge werden heute immer öfter an den billigsten statt an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Das hat verheerende Folgen für die Nachhaltigkeit. Fehler in der Reali-sierung häufen sich und Schlechtleistung wird von vornherein mit eingepreist. Statt der Verursacher wird oft nur der Architekt in Verantwortung genommen – und seine Haft-pflichtversicherung, auf die man gerne zurückgreift.
• Berlin muss die Entwicklung eines eigenständigen Planungs‐ und Bauvertragsrechts unterstützen, um der Verantwortung aller am Bau Beteiligten gerecht zu werden und eine weitere Fehlentwicklung zu stoppen.
6. Bauherr öffentliche Hand
Kontrolle sichern, Bauarchive erhalten
Die administrative Kontrolle und Überwachung des Planens und Bauens ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie schließt ein, dass alle bauordnungsrechtlichen Unterlagen gesichert und zugänglich gemacht werden. Nur so lassen sich genehmigungspflichtige Bau‐ und Pla-nungstätigkeiten wirkungsvoll überwachen. Die Bauarchive als gesellschaftliches Ge-dächtnis haben damit eine hohe Bedeutung für die Baukultur. Diese Bedeutung darf nicht fiskalischen Erfolgen geopfert werden.
• Die Aufbewahrung der Bauakten ist eine hoheitliche Aufgabe, die das Land Berlin –
will es nicht sein bauliches Gedächtnis verlieren – weiter erfüllen muss und nicht an Grundstückseigentümer delegieren darf.
Fachliche Kompetenz der Bauverwaltung erhalten
Qualität in Stadt‐ und Landschaftsplanung, im Hochbau und im Denkmalschutz braucht die qualifizierte Bauverwaltung. Der Personalabbau in öffentlichen Verwaltungen darf nicht dazu führen, dass eine strukturierte Stadtplanung oder eine Bau‐, Qualitäts‐ und Kostenkontrolle unterbleiben.
• Die Landes‐ und Bezirksämter müssen in den Bereichen Stadt‐ und Grünplanung, Hochbau, Bauaufsicht und Denkmalschutz mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ausreichender Zahl und mit entsprechender Qualifikation ausgestattet werden.