Kammerwahl 2025: Faire Chancen für kleine und junge Büros

94% der Wettbewerbs- und Vergabeverfahren in Berlin schließen kleine und mittlere Planungsbüros von einer Teilnahme aus (1).

Dies erfolgt in der Regel durch Bestimmungen zum erforderlichen Jahresumsatz, einer Mindestmitarbeiter*innenanzahl oder der Größe des Auftragspakets.

Dies schränkt nicht nur den Marktzugang für 9 von 10 der bestehenden Büros (2) erheblich ein, sondern verhindert auch die Entstehung neuer, junger Büros.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich das ändert!

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Kammerwahl 2025: Für Datenautonomie in der KI

Immer häufiger wird KI auch im Bereich Planen und Bauen genutzt. Die Datenmengen, die wir hierbei in diese KI-Modelle einspeisen, verbleiben jedoch oft bei deren Betreibern. Wir setzen uns dafür ein, dass wir einen eigenen Datenpool aufbauen, der als Grundlage für darauf aufbauende KI-Anwendungen dienen kann. Vorbild könnte hier etwa das BKI – Baukosteninformationszentrum sein, welches von den deutschen Architektenkammern betrieben wird und durch Daten ihrer Mitglieder den Baukostenindex errechnet.

Kammerwahl 2025: Wir mischen uns ein!

Unser agiles und interdisziplinäres Berliner Netzwerk AfA – Aktiv für Architektur vertritt die Interessen unseres Berufsstandes und schafft Brücken zu einem breiteren Verständnis für die planenden Berufe in der öffentlichen Wahrnehmung. Es besteht aus Mitgliedern der Architektur, der Stadtplanung, der Landschafts- und der Innenarchitektur.

Wir mischen uns unabhängig und themenübergreifend ein und kooperieren mit Partner*innen innerhalb und außerhalb der Kammer.

Abstimmung und weitere Informationen zur Wahl :
a-wie.berlin/kammerwahl

Kammerwahl 2025

 

Für die 12. Vertreterversammlung der Berliner Architektenkammer stehen wir mit unserem vielseitigen und interdisziplinären TEAM25 zur Wahl. Entscheidet Euch Aktiv für Architektur und wählt ab dem 25. März 2025 online. Nachtrag: Danke für Eure Beteiligung zur Wahl!

Aktuelles zur HOAI

Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat für den Koalitionsvertrag die Fortsetzung und den Abschluss der HOAI-Novellierung vorgeschlagen. Die Planerorganisationen bemühen sich ebenfalls weiter darum, idealerweise durch ausdrückliche Festlegung im Koalitionsvertrag.

Unabhängig davon ist seitens der Bundesarchitektenkammer vorgesehen, zeitnah ein Informationspapier für die Mitglieder als auch die Auftraggeberseite zu erstellen, in dem auf die gutachterlich festgestellten angemessenen Honorarwerte hingewiesen und dazu aufgefordert wird, sich ab sofort an diesen zu orientieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Mai 2024 ein Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der HOAI vergeben. Details finden Sie im Endbericht vom 17. Januar 2025 samt Anlagen (PDF, 15 MB).

#FaireVergabe – jetzt Petition unterzeichnen!

Nachdem die amtierende Bundesregierung das sogenannte „Vergabetransformationspaket“ auf den Weg gebracht hat, ist es im Bereich des Wahrscheinlichen, dass die Änderung des § 97 Abs. 4 GWB zeitnah erfolgen wird. Dieser Teil der Gesetzesänderung ist besonders kritisch zu sehen, weil die Ausnahmen für das Abweichen von einer losweisen Vergabe erweitert werden.

Die Bundesarchitektenkammer hatte sich bereits im Rahmen der Verbändeanhörung entschieden gegen diesen Teil der Novelle ausgesprochen. Das Gesetzgebungsverfahren wird nun aber trotz des Auseinanderbrechens der Bundesregierung vorangetrieben.

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Alumni-Empfang: Info-Veranstaltung für Absolvent*innen am 26. Nov. 2024, 18 Uhr

Nach dem Studium beginnen spannende Jahre. Der Einstieg ins Berufsleben ist vielfältig, herausfordernd und von wichtigen Weichenstellungen geprägt. Doch welche Wege in den Beruf gibt es, was benötige ich für die Eintragung in die Architekten- und Stadtplaner-Liste und wie kann ich mich einbringen, vernetzen und den Berufsstand mitgestalten?

Auf diese und weitere Fragen gibt die gemeinsame Informationsveranstaltung der Architektenkammer Berlin und des Versorgungswerks der Architektenkammer Berlin Antworten. Mit Impulsvorträgen und dem Know-how vieler erfahrener Kolleginnen und Kollegen geben wir konkrete Hilfestellungen und beantworten Ihre Fragen rund um den Berufseinstieg.

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Veranstaltung „Denkmal demokratisch!“ am 15.10.2024, 17 Uhr im IBZ

Bildnachweis © Florian Hessler

Das IBZ Berlin ist im April 2023 in das Berliner Denkmalbuch eingetragen worden, wie in den Jahren zuvor bereits die Bauten der IBA87 in den ehemaligen West-Berliner Stadtteilen Kreuzberg, Schöneberg, Tegel und ihre Ost-Berliner Gegenbauten am Gendarmenmarkt, im Nikolaiviertel und an der Friedrichstraße. Der Münchner Architekt Otto Steidle und sein Team (u.a. Siegwart Geiger) realisierte 1982/83 nicht nur einen bemerkenswerten Wohnungsbau als Fortsetzung der Gartenstadt Wilmersdorf, er schuf auch einen Leitbau für die Bauaufgabe der Internationalen Begegnungszentren, die an 50 deutschen Hochschulstandorten den internationalen Wissenschaftsaustausch beflügeln und seit den 1960er Jahren auch eine wichtige Säule des deutschen Demokratisierungsprozesses sind. Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene IBZ Berlin ist zudem ein bemerkenswerter Bau der Berliner Postmoderne und ein Vorreiter für die wenig später stattfindenden IBA87 und das Prinzip der Kritischen Rekonstruktion.

Das IBZ als Ankerpunkt für Forschende aus der ganzen Welt platzt seit Jahren aufgrund der Krise auf den europäischen Wohnungsmärkten aus allen Nähten und kann sich vor Anfragen kaum retten. Das IBZ-Dach – ursprünglich für einen partizipativen Dachgarten gebaut – stünde als Potentialfläche für einen Weiterbau am Denkmal zur Verfügung. Aber auch die Idee der Grünräume und der Ausweitung des gemeinschaftlichen Begegnungsraums hat Charme und ist Angesicht der Klimaveränderungen eine interessante Option. Architekten und Forschende der Berliner Universitäten haben sich zur Nutzung von Garten und Dach spannende Gedanken gemacht und stellen diese in den Kontext eines behutsamen Weiterbauens am Denkmal.

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