Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand zu jährlichen Energieeinsparungen von zwei Prozent. Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) zeigt erstmals für öffentliche Gebäude: Der Effizienzgebäudestandard 55 ist nach einer Sanierung nicht ausreichend für die Zielerreichung. Die dena empfiehlt ein Energiespar-Contracting mit Poolbildung.
Berlin, 6. Juni 2023. Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen rückt durch das von der Bundesregierung vorgelegte Energieeffizienzgesetz in den Vordergrund. Das Gesetz nimmt insbesondere Bund und Länder mit jährlichen Endenergieeinsparungen von zwei Prozent in die Pflicht.
„Die Beschlüsse zur EU-Richtlinie für erneuerbare Energien sind ein Durchbruch für Europa. Das Tempo des Ausbaus der Erneuerbaren wird europaweit verdoppelt. Die Ziele des Koalitionsvertrags für die Erneuerbaren werden damit rechtsverbindlich – und zwar nicht nur für Deutschland sondern für alle Mitgliedsstaaten. Wir machen Tempo bei der Energiewende und um schneller unabhängig von russischem Gas zu werden. Erst 2018 wurde die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie während der Großen Koalition in Deutschland reformiert. Das Hauptziel für den Erneuerbaren-Ausbau wurde auf 32,5% am gesamten Energieverbrauch europaweit in 2030 angehoben. Heute haben wir lediglich rund 20% erreicht. Ursprünglich hatte die EU-Kommission nach den Klimaprotesten und der Europawahl 2019 im Rahmen des Green Deals 40% vorgeschlagen. Nach dem Angriff auf die Ukraine erhöhte die EU-Kommission ihren Vorschlag auf 45%.
Der Senat hat am 29. März 2022 auf Vorschlag der Senatorin Bettina Jarasch die künftigen Mitglieder des Berliner Klimaschutzrates berufen. Ein 18-köpfiges unabhängiges Expert:innengremium aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Vertretern der Zivilgesellschaft wird künftig den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus zu Fragen der Klimaschutz- und Energiepolitik beraten.
Gleichzeitig wird der Klimaschutzrat auf die Einhaltung der Berliner Klimaschutzziele achten, an Strategien und Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung mitwirken sowie eigene Vorschläge entwickeln.
Der Klimaschutzrat wird unter Vorsitz der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, kurzfristig seine Arbeit aufnehmen und dabei wichtige Themen wie die Wärme- und Mobilitätswende, die Herausforderungen einer sozial verträglichen energetischen Gebäudesanierung aber auch Fragen im Bereich der Klimaanpassung bearbeiten.
Mit der Berufung der Mitglieder des Klimaschutzrates wird unterstrichen, dass die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung Querschnittsaufgaben des gesamten Senats sind.
Theresa Keilhacker, Mitglied im Klimaschutzrat Berlin, spricht sich am 18. November 2022 für eine gleichzeitige Durchführung der Wahl-Wiederholung und des Volksentscheides Berlin 2030 klimaneutral aus.
In dem Zusammenhang weist der KSR Berlin auf die großen Schwierigkeiten der Realisierung der Ziele des Volksentscheides hin.
In jedem Fall braucht es nicht nur ambitioniertere Ziele, es braucht vor allem eine deutlich größere Dynamik bei der Umsetzung – gerade angesichts der aktuellen fossilen Energiekrise.
Die Kombination von Klimaschutz und demokratischer Partizipation ist einer der Pfeiler einer gelingenden Transformation – unabhängig vom Ausgang der Abstimmung.