FÖRDERUNG VON KFW UND BAFA WIRD NEU GEORDNET

BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG) STARTET 2021

Anfang 2021 soll sie an den Start gehen: die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen. Zunächst startet die BEG ab 1.1.2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1.7.2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW.

Mit der Einführung der BEG werden die Schnittstellen zwischen investiver Förderung und Energieberatung sowie Baubegleitung verbessert. So wird die Umsetzung von Maßnahmen, für die ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde, zusätzlich gefördert. Desweiteren wird die bislang optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten bei Nichtwohngebäuden künftig verbindlich. Auch die Höhe der Förderung für die Baubegleitung wird angehoben.

Weitere Infos und Unterlagen zur BEG:

Quelle: BAK