Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen beschlossen. Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Die Aufteilung sei sozial gerecht und werde künftig die Mieter*innen auch entlasten.
Ist die Energiebilanz eines Gebäudes besonders schlecht (>=52 kg CO2/m2/a), werden die Vermieter*innen künftig 90 Prozent und die Mieter*innen zehn Prozent der CO2-Kosten. Entspricht das Gebäude mindestens dem Standard EH 55, übernehmen die Mieter*innen 100 Prozent der CO2-Kosten. Das Stufenmodell wird ab 2023 angewandt. Unterjährig sollte die Änderung der Aufteilung nicht umgesetzt werden, um die Abrechnung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen nicht zu verkomplizieren.
Grundsätzliche Zustimmung erfährt der Gesetzesentwurf vonseiten des Deutschen Mieterbundes (DMB). Der Verband hält das vorgelegte Stufenmodell für fehleranfällig, befürchtet Folgekosten für Mieterinnen und Mieter und bewertet es insgesamt als stark verbesserungswürdig. So sollte nach Ansicht des DMB der CO2-Preis in den energetisch schlechtesten Gebäuden möglichst hoch sein und dort auch vollständig von Vermieterseite getragen werden, um tatsächlich eine Lenkungswirkung zu entfalten.